Twitter-Nutzer zu 18 Monaten Haft verurteilt wegen zweier antislamischer Tweets mit nur 33 Aufrufen
Ein Twitter-Nutzer ist zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, weil er zwei antislamische und fremdenfeindliche Tweets veröffentlicht hatte, die insgesamt nur 33 Mal angesehen wurden. Luke Yarwood, 36 Jahre alt, erhielt die Haftstrafe, nachdem er im Nachspiel des Weihnachtsmarkt-Attentats in Magdeburg, Deutschland, im Dezember 2024 getwittert hatte. Seine Posts wurden von Yarwoods eigenem Schwager gemeldet, mit dem er offenbar kein gutes Verhältnis hatte. Der Fall wird mit dem Lucy Connolly-Fall verglichen. Staatsanwältin Siobhan Linsley sagte, Yarwoods "äußerst unangenehme Posts" hätten das Potenzial, Unruhe in einem der drei hochkarätigen Migrantenhotels in Bournemouth, Dorset, nahe seinem Wohnort auszulösen. Sein Verteidiger argumentierte, die Posts hätten 33 Aufrufe insgesamt und seien die 'impotent rantings of a socially isolated man', die keine real-world Konsequenzen hätten. Aber Richter Jonathan Fuller erklärte, Yarwoods "abscheuliche" Tweets seien darauf ausgelegt gewesen, Rassismus zu schüren und Gewalt zu stiften, und verurteilte ihn."
In This Article:
- Der Hintergrund: Der Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentat und der Aufschrei in den sozialen Medien
- Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Prozess
- Richterlicher Beschluss: Unverzügliche Haftstrafe als einzig zulässige Reaktion
- Ausblick und Kontext: Parallelen zu Lucy Connolly und die Debatte um Asylhotels
Der Hintergrund: Der Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentat und der Aufschrei in den sozialen Medien
Bournemouth Crown Court hörte, dass Yarwood aus Burton, nahe Christchurch, Dorset, eine Reihe anti-muslimischer und anti-immigration Posts vom 21. Dezember 2024 bis zum 29. Januar 2025 verfasst hatte. Es begann am Tag nach dem Autounfall in Deutschland, bei dem sechs Menschen getötet wurden. Zum damaligen Zeitpunkt kursierten Fehlinformationen im Internet, wonach der Verantwortliche ein islamischer Extremist sei. Yarwood reagierte auf einen Post, der sagte, Tausende Deutsche gingen auf die Straßen und sie wollten ihr Land zurück. Yarwood schrieb: "Head for the hotels housing them and burn them to the ground." Weitere Posts zeigten eine "rabid dislike" gegen Ausländer, insbesondere den Islam, doch diese lösten keine rassistische Hetze oder Gewaltaufrufe aus. Beispielsweise schrieb er über die Anzahl der Ausländer in Bournemouth: "Walking for ages and not hearing a word of English." Er äußerte auch seinen Ekel darüber, "asylum seekers outside the hotel staring at young college girls". Der zweite illegale Tweet wurde als Reaktion auf einen GB News-Post verfasst. Yarwood schrieb: "I think it's time for the British to gang together, hit the streets and start the slaughter. Violence and murder is the only way now. Start off burning every migrant hotel then head off to MPs' houses and Parliament, we need to take over by FORCE." Staatsanwältin Linsley sagte, dass die beiden fraglichen Posts zwar nur minimale Aufrufe hatten, andere Posts von Yarwood in demselben Zeitraum jedoch über 800 Aufrufe verzeichneten. "In posts over this one-month period the defendant plainly demonstrates a rabid dislike of those he regards as 'non-British' - immigrants, Muslims, as well as other minority groups within society."
Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Prozess
Britisches Recht wurde im Bournemouth Crown Court diskutiert. Nick Tucker, Verteidiger, sagte: "The current climate is such that this sort of activity has the potential to fuel serious disturbances. Thankfully this was viewed by an extremely limited audience." "There is no evidence that it had any real world consequences. They are the impotent rantings of a socially isolated man with fragile mental health." Er wies darauf hin, dass Yarwood mit seiner Schwester und dem Schwager in Streit geraten war, der die rassistischen Posts der Polizei meldete, und dass Yarwood gestresst war und an einem Tiefpunkt stand. Laut Tucker hielt Yarwood niemals fest an extremistischen Ansichten, sondern sei lediglich durch eine ungünstige Lebenssituation zu solchen Äußerungen getrieben worden. Gegenüber dem Gericht argumentierte Yarwoods Verteidiger weiter, dass eine Haftstrafe in diesem Kontext das falsche Signal senden würde – und dass sein Klient gesundheitlich angeschlagen sei und keinen Kontakt zu seinem Sohn habe. Staatsanwältin Linsley betonte, dass Yarwood eine "Preoccupation with immigrants and particular obsession with Islam and some extreme Right-wing views" habe. Sie verwies darauf, dass zwei posts aus dem fraglichen Zeitraum auf Immigrants oder asylum seekers in government hotels abzielten und dass dies kein fahrlässiger Ausrutscher, sondern ein Muster gewesen sei, das eine month and more bestand."
Richterlicher Beschluss: Unverzügliche Haftstrafe als einzig zulässige Reaktion
Richter Jonathan Fuller erklärte, dass die Angelegenheit so ernst sei, dass nur unmittelbare Haft geeignet sei. Er sagte: "Dies ist kein Gericht der Politik, sondern des Rechts. Sie sind berechtigt, Ihre Ansichten zu äußern, aber Freiheit der Rede ist kein absolutes Recht, es ist ein qualifiziertes." Weiter führte er aus: "Was das Gesetz verbietet, ist das Aufstacheln zu racial hatred. Die fortwährende Sicherheit und Stabilität unserer Gemeinschaften werden durch solche Taten wie Ihre untergraben. Die Tweets sprechen für sich, sie sind abscheulich bis zum Äußersten. Es gibt wenige deutlichere Beispiele dafür, dass Worte darauf abzielen, Rassismus zu schüren und Gewalt anzustiften." Die Strafe blieb eindeutig: "Sie kann nur mit einer sofortigen Freiheitsstrafe geahndet werden." Der Fall wurde als eines der ernsthaften Haltungen in der Debatte um Online-Hassreden verhandelt und der Richter betonte, dass die Redefreiheit kein absolutes Recht ist.
Ausblick und Kontext: Parallelen zu Lucy Connolly und die Debatte um Asylhotels
Die Berichterstattung zog Parallelen zum Fall Lucy Connolly, der 42-jährigen Ehefrau eines Tory-Ratsherrn aus Northampton, die verurteilt wurde, nachdem sie nach dem Southport-Anschlag im Juli 2024 dazu aufgerufen hatte, Asylhotels in Brand zu setzen. Die Staatsanwältin hob hervor, dass die Atmosphäre in Großbritannien um diese Hotels und Asylsuchende auch nach Southport weiterhin äußerst umstritten bleibe. Sie sagte: "There are ongoing protests daily around asylum hotels up and down the country that are having to be policed. We are not in immediate risk of widespread disorder, but the atmosphere is not one of calm in this country around this issue." Die Debatte rund um Online-Hassrede, den Umgang mit extremen Ansichten und die Balance zwischen freier Meinungsäußerung und öffentlicher Sicherheit bleibt damit ein brisanter Schwerpunkt, der auch in künftigen Fällen seine Rechtskraft finden wird.